Für den seit 1998 staatlich anerkannten Luftkurort hat der Tourismus wachsende Bedeutung. Plau am See ist eine Kleinstadt im äußersten Osten des Landkreises Ludwigslust-Parchim
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
6091 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19395
Vorwahlen
038735, 038738 (Karow)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Plau am See
Am Markt 1
19395 Plau am See
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Wilhelmstraße 13
17235 Neustrelitz
3. Amtsgericht Plau am See
Am Markt 1
19395 Plau am See
Gemeinde Plau am See – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ganzlin für das Gebiet Dresenower Mühle am Südufer des Plauer Sees seit 13.02.2023.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 38 Rostocker Chaussee der Stadt Plau am See.
Bekanntmachung der Stadt Plau am See über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow seit 17.01.2023.
Bekanntmachung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Ganzlin seit 13.02.2023.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.